Höhe und Berechnung des Zusatzbeitrags
Mehr als 37,50 Euro darf die Krankenkasse nicht verlangen
Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Bislang werden meist 8 Euro monatlich verlangt. Einige Krankenkassen kassieren aber jetzt schon den Höchstbetrag von 37,50 Euro im Monat.
Wie und in welcher Höhe der Zusatzbeitrag erhoben wird, wird in der Satzung der Krankenkasse geregelt. Dabei kann die Krankenkasse sowohl die Höhe des Zusatzbeitrags als auch den Zahlungsrhythmus selbst festlegen - zum Beispiel im Monatsrhytmus oder jeweils für ein Quartal. Der Zusatzbeitrag beträgt jedoch höchstens 37,50 Euro im Monat.
Der Termin, bis zu dem der Zusatzbeitrag bezahlt werden muss, wird als Termin der "Fälligkeit" bezeichnet. Mindestens vier Wochen vor dem ersten Fälligkeitstermin informiert die Krankenkasse ihre Mitglieder über den Zusatzbeitrag. Bis zu diesem Termin hat das Mitglied dann ein Sonderkündigungsrecht. Wer wegen des Zusatzbeitrags kündigt, muss ihn nicht zahlen.
Liegt der Zusatzbeitrag bei 8 Euro oder weniger pro Monat, darf die Krankenkasse diesen Betrag ohne weitere Einkommensprüfung von jedem Mitglied verlangen. Es wird angenommen, dass dieser Betrag für jeden zumutbar ist.
Wenn die Krankenkasse mit 8 Euro nicht auskommt, muss sie den Zusatzbeitrag höher ansetzen. Auf Antrag des Mitglieds wird dann aber dessen Einkommenssituation geprüft. Denn der Zusatzbeitrag darf nicht höher als 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Mitglieds betragen. So besagt es die "Überforderungsklausel".
Das führt bei Mitgliedern, die ein Einkommen unter 800 Euro haben, zu einem bizarren Ergebnis: Sie profitieren von einem höheren Zusatzbeitrag. Verlangt die Krankenkasse über 8 Euro, greift die Überforderungsklausel. Verdient ein Versicherter 500 Euro, muss er nur einen anteiligen Beitrag von 5 Euro zahlen, auch wenn ein Zusatzbeitrag von 20 Euro verlangt wird. Beträgt der Zusatzbeitrag dagegen bis 8 Euro monatlich, gibt es keine Einkommensprüfung. Das Krankenkassen-Mitglied muss den Zusatzbeitrag in voller Höhe bezahlen.




















