Zur Navigation
Zum Inhalt

Höhe und Berechnung des Zusatzbeitrags

Krankenkassen setzen Zusatzbeitrag in beliebiger Höhe fest

Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Die meisten Krankenkassen mit Zusatzbeitrag verlangen 8 Euro monatlich. Es gibt aber auch Krankenkassen, die einen höheren Betrag kassieren.

Der Zusatzbeitrag wird als fester Euro-Betrag in beliebiger Höhe erhoben. Jedes Krankenkassen-Mitglied muss den Zusatzbeitrag unabhängig von seinem Einkommen in voller Höhe zahlen. Die Begrenzung der Zusatzbeiträge auf höchstens 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens eines Mitglieds ist zum 1. Januar 2011 entfallen.

Wie und in welcher Höhe der Zusatzbeitrag erhoben wird, wird in der Satzung der Krankenkasse geregelt. Dabei kann die Krankenkasse sowohl die Höhe des Zusatzbeitrags als auch den Zahlungsrhythmus selbst festlegen - zum Beispiel im Monatsrhythmus oder jeweils für ein Quartal.

Der Termin, bis zu dem der Zusatzbeitrag bezahlt werden muss, wird als Termin der Fälligkeit bezeichnet. Mindestens vier Wochen vor dem ersten Fälligkeitstermin informiert die Krankenkasse ihre Mitglieder über den Zusatzbeitrag. Bis zu diesem Termin hat das Mitglied dann ein Sonderkündigungsrecht. Wer wegen des Zusatzbeitrags kündigt, muss ihn nicht zahlen.

Wenn die Krankenkasse mit dem Zusatzbeitrag nicht auskommt, muss sie den Zusatzbeitrag höher ansetzen. Auch in diesem Fall erhalten die Krankenkassen-Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.

 

Krankenkassen-Wechselservice

In diese Kassen online wechseln - schnell, sicher und bequem