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Warum Krankenkassen Zusatzbeiträge verlangen

Wenn eine Kasse mit dem Gesundheitsfonds-Geld nicht auskommt

Krankenkassen müssen Zusatzbeiträge verlangen, wenn ihnen das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreicht. Der Zusatzbeitrag wird ausschließlich vom Krankenkassen-Mitglied bezahlt. Der Arbeitgeber wird daran nicht beteiligt.

Zusatzbeiträge bei gesetzlichen Krankenkassen sind eine Folge des Gesundheitsfonds. Seit 1. Januar 2009 bezahlen alle gesetzlich Versicherten einen einheitlichen Beitragssatz. Dieses Geld kommt in einen gemeinsamen Topf, aus dem die Krankenkassen nach einem komplizierten Verfahren Geld erhalten. Wie viel die Krankenkassen-Mitglieder verdienen, spielt keine Rolle mehr.

Zusatzbeiträge muss eine Krankenkasse erheben, wenn ihr die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um alle Ausgaben zu bezahlen. Der Zusatzbeitrag wird nur vom Krankenkassen-Mitglied bezahlt, der Arbeitgeber wird daran nicht beteiligt. Im Gegensatz zum regulären Krankenkassen-Beitrag wird der Zusatzbeitrag auch nicht automatisch vom Gehalt abgezogen. Der Versicherte muss das Geld direkt an die Kasse überweisen oder abbuchen lassen.

Steigende Ausgaben im Gesundheitssystem werden ab 2011 ausschließlich über den Zusatzbeitrag der Krankenkassen-Mitglieder finanziert - von etwaigen Mehreinnahmen durch steigende Löhne und Gehälter abgesehen. Hintergrund der Regelung ist das Vorhaben der Bundesregierung, künftige Kostensteigerungen im Gesundheitssystem von den Lohnnebenkosten für Unternehmen abzukoppeln.

Bis 2011 galt, dass der allgemeine Krankenkassen-Beitragssatz erhöht werden muss, wenn die Einnamen des Gesundheitsfonds weniger als 95 Prozent der Ausgaben der Krankenkassen im laufenden und dem Folgejahr decken. Diese Regelung wurde ab 2011 gestrichen. Gleichzeitig wurde der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung dauerhaft auf 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben.

Wenn ein Zusatzbeitrag verlangt wird, müssen fast alle Krankenkassen-Mitglieder den Zusatzbeitrag bezahlen. Ausnahmen gibt es für Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger, bei denen das Amt den Zusatzbeitrag übernimmt. Auch mitversicherte Ehepartner und Kinder zahlen nichts. Für viele andere gesetzlich Versicherten heißt es: Zahlen oder eine Sonderkündigung einreichen.

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