Warum Krankenkassen Zusatzbeiträge verlangen
Wenn eine Kasse mit dem Gesundheitsfonds-Geld nicht auskommt
Krankenkassen müssen Zusatzbeiträge verlangen, wenn ihnen das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreicht. Der Zusatzbeitrag wird ausschließlich vom Krankenkassen-Mitglied bezahlt. Der Arbeitgeber wird daran nicht beteiligt.
Zusatzbeiträge bei gesetzlichen Krankenkassen sind eine Folge des Gesundheitsfonds. Seit 1. Januar 2009 bezahlen alle gesetzlich Versicherten einen einheitlichen Beitragssatz. Dieses Geld kommt in einen gemeinsamen Topf, aus dem die Krankenkassen nach einem komplizierten Verfahren Geld erhalten. Wie viel die Krankenkassen-Mitglieder verdienen, spielt keine Rolle mehr.
Zusatzbeiträge muss eine Krankenkasse erheben, wenn ihr die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um alle Ausgaben zu bezahlen. Der Zusatzbeitrag wird nur vom Krankenkassen-Mitglied bezahlt, der Arbeitgeber wird daran nicht beteiligt. Im Gegensatz zum regulären Krankenkassen-Beitrag wird der Zusatzbeitrag auch nicht automatisch vom Gehalt abgezogen. Der Versicherte muss das Geld direkt an die Kasse überweisen oder abbuchen lassen.
Wenn ein Zusatzbeitrag verlangt wird, müssen fast alle Krankenkassen-Mitglieder den Zusatzbeitrag bezahlen. Ausnahmen gibt es für Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger, bei denen das Amt den Zusatzbeitrag übernimmt. Auch mitversicherte Ehepartner und Kinder zahlen nichts. Für alle anderen gesetzlich Versicherten heißt es: Zahlen oder eine Sonderkündigung einreichen.




















