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Freiwilliges Soziales Jahr: Zusatzbeitrag abgeschafft

Gesundheitsreform 2011 entlastet FSJler

Ich mache ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einer Einrichtung für behinderte Menschen. Dafür erhalte ich ein Taschengeld von 195 Euro. Muss ich den Zusatzbeitrag zahlen?

Nein. Wenn Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder eine Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) machen, müssen Sie den Zusatzbeitrag nicht zahlen.

Bis Ende 2010 mussten auch die Teilnehmer eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) den Zusatzbeitrag in voller Höhe selbst zahlen. Nach zahlreichen Protesten der Träger von Freiwilligem Sozialen Jahr und Freiwilligem Ökologischen Jahr, wurde die Befreiung vom Zusatzbeitrag für FSJler und FÖJler ab 2011 beschlossen.

 

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