Zur Navigation
Zum Inhalt

Arbeitgeber beteiligt sich nicht am Zusatzbeitrag

Den Zusatzbeitrag zahlen die Mitglieder alleine

Beim Krankenkassen-Beitrag zahlt mein Arbeitgeber fast die Hälfte. Ist das bei dem Zusatzbeitrag genauso?

Nein. Den Zusatzbeitrag muss alleine das Krankenkassenmitglied zahlen. Der Arbeitgeber ist nicht beteiligt - anders als beim Krankenkassen-Beitrag von 15,5 Prozent, bei dem der Arbeitgeber fast die Hälfte trägt. Zusatzbeiträge müssen alleine von den Mitgliedern getragen und direkt an die Krankenkasse gezahlt werden.

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt einheitlich bei 15,5 Prozent. Dieser Beitragssatz wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Arbeitnehmer zahlen mit 8,2 Prozent einen höheren Beitrag als Arbeitgeber mit 7,3 Prozent. Diese Aufteilung gilt aber nicht für den Zusatzbeitrag.

Der Zusatzbeitrag belastet also ausschließlich die Krankenkassen-Mitglieder. Somit bedeutet der Zusatzbeitrag einen Schritt weg von der Gleichverteilung der Krankenversicherungskosten auf Arbeitgeber auf der einen Seite und Arbeitnehmer und Rentner auf der anderen Seite.

Krankenkassen-Wechselservice

In diese Kassen online wechseln - schnell, sicher und bequem