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ALG II: durchschnittlicher Zusatzbeitrag erstattet

Zusatzbeitrag bei ALG II: Krankenkassen haben Gestaltungsspielraum

Ich bin seit mehreren Jahren arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld II (ALG II). Muss ich den Zusatzbeitrag selbst zahlen?

Auch von Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) können Krankenkassen den Zusatzbeitrag einfordern. Derzeit tun dies die BKK advita, die BKK Hoesch, die BKK Publik, die DAK-Gesundheit und die Deutsche BKK.

Zwar bekommen die Krankenkassen aus Mitteln des Gesundheitsfonds den Zusatzbeitrag für Hartz-IV-Empfänger erstattet, höchstens jedoch in der Höhe des "durchschnittlichen Zusatzbeitrags". Da dieser im Jahr 2012 auf null Euro festgelegt wurde, gehen die Krankenkassen 2012 leer aus. Eine Krankenkasse kann in ihrer Satzung jedoch festlegen, dass ALG-II-Empfänger diese Differenz selbst zahlen müssen, wenn der kassenindividuelle Zusatzbeitrag über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt.

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