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Zahlung des Zusatzbeitrages direkt an die Kasse

Beim Zusatzbeitrag kein Abzug vom Gehalt

Meine Krankenkasse hat einen Zusatzbeitrag erhoben. Wird der Zusatzbeitrag wie der Krankenkassen-Beitrag vom Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen?

Der Zusatzbeitrag wird nicht vom Gehalt abgezogen, wie es bei der Zahlung des Krankenkassen-Beitrages üblich ist. Sie müssen den Zusatzbeitrag direkt an ihre Krankenkasse zahlen.

Bei der Festlegung der Zahlungstermine haben die Kassen einen großen Handlungsspielraum. Neben der monatlichen Zahlweise können Krankenkassen auch eine quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Zahlung festlegen. Einige Krankenkassen verbinden Vorauszahlungen in langen Zeiträumen mit Rabatten auf den fälligen Zusatzbeitrag.

Die Krankenkassenmitglieder haben auch verschiedene Möglichkeiten den Zusatzbeitrag zu bezahlen. Die Krankenkassen selbst bevorzugen die Einzugsermächtigung, um ihren Verwaltungsaufwand gering zu halten. Die Bezahlung per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag ist natürlich möglich.


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