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Widerspruch gegen Zusatzbeitrag denkbar

Erfolgsaussichten eines Widerspruchs aber gering

Ich ärgere mich über den Zusatzbeitrag und will ihn nicht zahlen. Kann ich Widerspruch gegen den Zusatzbeitrag einlegen?

Ein Widerspruch gegen die Einführung eines Zusatzbeitrages ist rein rechtlich möglich. Die Erfolgsaussichten eines solchen Widerspruchs sind aber eher als gering einzuschätzen. Denn die zuständige Aufsichtsbehörde prüft und genehmigt bereits im Vorfeld, ob der Zusatzbeitrag ihrer Kasse rechtmäßig erhoben oder erhöht wird.

Anders liegt der Fall, wenn der Krankenkasse Fehler bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten passiert sind. Richtet sich Ihr Widerspruch etwa gegen eine falsche Berechnung ihrer "Überforderungsgrenze", muss die Krankenkasse diesen Widerspruch prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Erfolgt keine Einigung mit der Krankenkasse können sie Klage beim Sozialgericht einreichen.

Die "Überforderungsgrenze" soll Krankenversicherte im Falle der Zusatzbeiträge vor einer finanziellen Überforderung schützen. Daher sind Zusatzbeiträge, abgesehen vom pauschalen Zusatzbeitrag bis 8 Euro, auf ein Prozent Ihres Einkommens begrenzt. Ihre Krankenkasse muss Sie bei Erhebung eines Zusatzbeitrages daher über die "Überforderungsgrenze" und die Möglichkeit einer Einkommensprüfung informieren.

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