Zusatzbeitrag steuerlich absetzbar
Auch der Zusatzbeitrag gilt als "Sonderausgabe"
Den Krankenkassen-Beitrag kann ich neuerdings vollständig von der Steuer absetzen. Gilt das auch für den Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag kann wie der Krankenkassen-Beitrag als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Seit Anfang 2010 können Sie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, sowie den Zusatzbeitrag voll in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Diese Regelung des Steuerrechts (Bürgerentlastungsgesetz) gilt erst seit 2010. Bis dahin war die Absetzberkeit des Krankenkassen-Beitrag durch eine Höchstgrenze gedeckelt. Seit Anfang 2010 können die Krankenkassen-Beiträge und der Zusatzbeitrag aber unabhängig von einer solchen Höchstgrenze immer voll von der Steuer abgesetzt werden.





























