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Nach 6 Monaten wird Verspätungszuschlag fällig

Mindestens 20 Euro für rückständige Zusatzbeiträge

Meine Krankenkasse droht mit Säumnisgebühren, wenn ich den Zusatzbeitrag nicht bezahle. Darf meine Kasse das?

Zahlen Sie den Zusatzbeitrag nicht, kann ihre Kasse einen Verspätungszuschlag verlangen. Nach 6 Monaten wird ein Verspätungsgebühr von mindestens 20 Euro fällig. Die Krankenkasse hat aber auch die Möglichkeit den Verspätungszuschlag auf die dreifache Höhe des Zusatzbeitrags festzulegen.

Ein Versicherter, der auch nach 12 Monaten seiner Krankenkasse den Zusatzbeitrag schuldig bleibt, riskiert einen zusätzlichen Verspätungzuschlag. Ihrer Krankenkasse steht es frei bei Nichtzahlung Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einzuleiten. Auch eine Einschränkung ihrer Versicherungsleistungen kann bei ausbleibender Zahlung des Zusatzbeitrages die Folge sein.

Wer Sozialausgleich erhält und zur Zahlung des Verspätungszuschlages aufgefordert wird, weil er den Zusatzbeitrag nicht zahlt, der verliert seinen Anspruch auf Sozialausgleich. Die Bundesregierung führt hierzu an, dass bei der Nichtzahlung des Zusatzbeitrages das Argument der finanziellen Überforderung nicht mehr gelten kann. Der Sozialausgleich wird bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, an dem die ausstehenden Zusatzbeiträge sowie der Verspätungszuschlag beglichen wurden. Der Sozialausgleich wird in diesem Fall jedoch nicht rückwirkend nachgezahlt.

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