Mahnverfahren wegen Zusatzbeitrag möglich
Wer auf Marnschreiben nicht reagiert, riskiert Pfändung
Kann meine Krankenkasse ein Mahnverfahren gegen mich einleiten, wenn ich den Zusatzbeitrag nicht rechtzeitig bezahle?
Wenn Sie den Zusatzbeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, kann Ihre Krankenkasse ein Mahnverfahren gegen Sie einleiten, bei dem Mahngebühren fällig werden. Die Höhe dieser Gebühren werden in der jeweiligen Satzung festgelegt. Regieren Sie nicht auf die Mahnschreiben ihrer Krankenkasse, kann ihre Krankenkasse Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleiten. Sie kann die ausstehenden Gebühren von Ihnen pfänden.
Die Krankenkasse kann einen Verspätungszuschlag von mindestens 20 Euro verlangen, wenn Sie seit 6 Monaten keinen Zusatzbeitrag gezahlt haben. Den Kassen steht aber frei auch eine höhere Strafzahlung zur verlangen. Diese kann sie auf das dreifache des Zusatzbeitrages festlegen. Zahlt ein Versicherter für 12 Monate seinen Zusatzbeitrag nicht, kann seine Krankenkasse erneut einen Verspätungszuschlag erheben.
Auch eine Einschränkung ihrer Versicherungsleistungen auf eine Notversorgung kann bei ausbleibender Zahlung des Zusatzbeitrages durch ihre Krankenkasse angeordnet werden.





























