Einzugsermächtigung keine Pflicht
Mitglied entscheidet über die Zahlungsweise
Meine Krankenkasse bietet mir an, den Zusatzbeitrag von meinem Konto per Einzugsermächtigung abzubuchen. Muss ich das machen?
Sie müssen ihrer Krankenkasse keine Einzugsermächtigung geben, um den Zusatzbeitrag zu bezahlen. Sie können den Zusatzbeitrag auch per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag zahlen.
Die Krankenkassen bevorzugen zwar die Einzugsermächtigung als Zahlungsverfahren. Denn so können die Kassen nämlich im Vergleich zu monatlicher Überweisung den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Eine Verpflichtung für den Versicherten, eine Einzugsermächtigung zu gewähren, besteht jedoch nicht.
Einige Krankenkassen bieten allerdings Rabatte für ihre Mitglieder an, wenn sie einer Einzugsermächtigung zustimmen. Mit den Rabatten verbunden ist häufig eine Vorauszahlung des Zusatzbeitrages für einen bestimmten Zeitraum. Manche Krankenkassen bieten dann einen Rabatt bis zu einem Monatsbeitrag.





























