Rechtliche Grundlage des Zusatzbeitrages: SGB V
Die Paragraphen 242 und 175 des SGB V sind wichtig
Die Krankenkassen dürfen ja jetzt Zusatzbeiträge erheben. Ich würde mich darüber gerne genauer informieren. Wo finde ich die für den Zusatzbeitrag wichtigen Stellen im Gesetz?
Der Zusatzbeitrag wird auf Grundlage des § 242 des Sozialgesetzbuches (SGB) Buch 5 (V) erhoben. In diesem Paragraphen wird festgelegt, wann eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erheben muss und wann sie Prämien ausschütten darf. Zudem legt der § 242 SGB V fest, dass die Einführung eines Zusatzbeitrages von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss.
Auch die Höhe des Zusatzbeitrages, die 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitgliedes nicht überschreiten darf, ist in § 242 SGB V festgelegt. Außerdem findet sich dort auch die Regelung, dass bei fristgerechter Sonderkündigung der erstmals erhobene oder erhöhte Zusatzbeitrag nicht gezahlt werden muss.
Das Sonderkündigungsrecht selbst ist in § 175 SGB V Absatz 4 festgelegt. Hier findet sich auch die Bestimmung, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor Einführung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages darüber informieren müssen. Weiterhin heißt es im § 175 SGB V, dass dem Krankenkassenmitglied ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt, einen bestehenden Zusatzbeitrag erhöht oder eine Prämie verringert.





























