Versicherungsschutz immer gegeben
Auch bei Sonderkündigung nie ohne Krankenversicherung
Ich habe wegen des Zusatzbeitrages meiner alten Krankenkasse gekündigt und will zu einer neuen Kasse wechseln. Kann es passieren, dass ich wegen dem Wechsel kurz ohne Versicherung dastehe?
Nein. Genau wie eine normale Kündigung, gefährdet auch die Sonderkündigung nicht Ihren Versicherungsschutz. Ein nahtloser Übergang zwischen den Krankenkassen ist dadurch gegeben, dass Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer alten Kasse erst beendet wird, wenn eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse vorliegt.
Sobald Sie die schriftliche Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse vorliegen haben, müssen Sie diese nur noch innerhalb der Kündigungsfrist bei der zur Meldung verpflichteten Stelle abgeben. Bei Pflichtversicherten ist das meist der Arbeitgeber, bei freiwillig Versicherten die alte Krankenkasse. Dann ist der Wechsel zwischen den Krankenkassen vollzogen.
Selbst wenn, aus welchen Gründen auch immer, der Wechsel zu Ihrer neuen Krankenkasse nicht klappen sollte, bleibt Ihr Versicherungsschutz bestehen. Sie wären in diesem Fall einfach weiter bei Ihrer alten Krankenkasse versichert. Sie wären also selbst im Falle einer gescheiterten Sonderkündigung nie ohne Versicherungsschutz.





























