Sonderkündigung auch wenn Prämie gestrichen wird
Bei Kündigung kein Anspruch auf weitere Prämienzahlung
Meine Krankenkasse hat im letzten Jahr ihren Mitgliedern eine Prämie ausgezahlt. Nun wird die Kasse diese Prämie streichen. Habe ich deshalb auch ein Sonderkündigungsrecht?
Wenn Ihre Krankenkasse die Prämie streicht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dabei gilt dasselbe wie bei der Erhebung eines Zusatzbeitrages: Ihre Krankenkasse muss Sie spätestens einen Monat vor dem Wegfall der Prämienregelung über Ihr Sonderkündigungsrecht informieren.
Eine Krankenkasse kann, wenn sie mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen bekommt als sie ausgibt, eine Prämie an die Mitglieder ausschütten. Das tun auch einige Kassen. Wenn die finanzielle Lage der Kasse sich dann aber verschlechtert, kann sie gezwungen sein, die Prämien zu verringern, zu streichen oder sogar einen Zusatzbeitrag zu erheben. In allen Fällen verfügen Sie über ein Sonderkündigungsrecht.
Die Sonderkündigung führt aber nicht zu einer sofortigen Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses. Sie können wie üblich Ihre Mitgliedschaft erst zum Ende des übernächsten Monats beenden. Während dieser Zeit erhalten Sie dann aber keine Prämie. Sie haben also trotz der Sonderkündigung keinen Anspruch darauf, bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft die bisherige Prämie weiter zu erhalten.





























