Sonderkündigung wegen Zusatzbeitrag möglich
Sonderkündigungsrecht unabhängig von Dauer der Mitgliedschaft
Meine Krankenkasse hat mir vor kurzem mitgeteilt, dass sie einen Zusatzbeitrag erheben wird. Jetzt möchte ich sofort kündigen, obwohl ich erst seit 6 Monaten Mitglied bin? Geht das?
Wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht - ganz gleich, wann Sie der Krankenkasse beigetreten sind. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zu dem Datum, an dem Sie den Zusatzbeitrag zum ersten mal zahlen müssten. Wenn Ihrer Krankenkasse bis zu diesem Datum Ihre Kündigung vorliegt, müssen Sie keinen Zusatzbeitrag zahlen. Über die erstmalige Fälligkeit des Zusatzbeitrages und Ihr Sonderkündigungsrecht, muss Ihre Krankenkasse Sie mindestens einen Monat vor dieser ersten Fälligkeit informieren.
Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und dabei die Frist einhalten, müssen Sie den Zusatzbeitrag nicht bezahlen. Die Sonderkündigung führt aber nicht zu einer sofortigen Beendigung der Mitgliedschaft. Wie üblich können Sie Ihre Mitgliedschaft erst zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Sie müssen aber auch während dieser Zeit den Zusatzbeitrag nicht zahlen.
Übrigens: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder die Prämie streicht.





























