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Höhe des Zusatzbeitrages

Zusatzbeitrag wird von der Krankenkasse in der Satzung festgelegt

Meine Krankenkasse verlangt von mir einen Zusatzbeitrag von 15 Euro, obwohl ich nur 860 Euro im Monat als Auszubildende verdiene. Wie wird der Zusatzbeitrag berechnet?

Die Höhe des Zusatzbeitrages legen die Krankenkassen in ihrer Satzung fest. Seit 2011 können gesetzliche Krankenkasse Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe erheben. Der Zusatzbeitrag muss als fester Euro-Betrag erhoben werden. Die Regelung, dass kein Versicherter mehr als 1 Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens zahlen muss, ist somit entfallen. Diese Änderung macht den Zusatzbeitrag zu einer Kopfpauschale, die jedes Krankenkassen-Mitglied einkommensunabhängig und in voller Höhe an seine Krankenkasse zahlen muss.

Um die finanzielle Überforderung eines Krankenkassen-Mitglieds zu vermeiden, gibt es einen Sozialausgleich. Der Sozialausgleich greift, wenn der "durchschnittliche Zusatzbeitrag" 2 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt. Die Höhe des "durchschnittlichen Zusatzbeitrags" wird für jedes Jahr vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) neu festgelegt. Hierfür werden die geschätzten Einnahmen und Ausgaben aller Krankenkassen gegenübergestellt und die erwartete Finanzierungslücke durch die Zahl der Beitragszahler geteilt.

Für 2012 geht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von null Euro aus. 2012 wird es also keinen Sozialausgleich geben. Zusatzbeiträge müssen daher in voller Höhe und unabhängig vom Einkommen bezahlt werden.

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