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Novitas BKK

8 Euro Zusatzbeitrag, Frist zur Sonderkündigung läuft am 8. Oktober 2010 ab

Die Novitas BKK hat einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro ab 1. Juli 2010 beschlossen. Der Zusatzbeitrag der Novitas BKK wird nicht jeden Monat, sondern als Einmalzahlung für die Monate Juli bis Dezember 2010 eingefordert. Fällig ist der Zusatzbeitrag in Höhe von 48 Euro am 8. Oktober 2010.

Mitglieder der Novitas BKK, die bis zum Termin der ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages kündigen, müssen den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Die Frist für die Sonderkündigung ist der 8. Oktober 2010.

Entgegen den sonst geltenden Fristen kann auch kündigen, wer weniger als 18 Monate Mitglied der Novitas BKK ist. Die Mitgliedschaft endet dann zum Ende des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung. Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für Mitglieder, die an einem Wahltarif teilnehmen.

Über den Krankenkassen-Wechselservice des Portals "krankenkassen.de" kann man problemlos in eine neue Krankenkasse wechseln. Das Kündigungsschreiben für die Novitas BKK wird dann automatisch generiert und muss nur noch ausgedruckt werden.

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