KKH-Allianz
8 Euro-Zusatzbeitrag, Frist für Sonderkündigung ist abgelaufen
Im Februar 2010 hat die KKH-Allianz beschlossen, ab 1. März einen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat einzuführen. Der Zusatzbeitrag der KKH-Allianz wurde damit zum ersten Mal am 15. April 2010 fällig. Die Frist zur Sonderkündigung ist damit abeglaufen.
Bis zum 15. April 2010 konnten die Mitglieder der Krankenkasse von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Mitglieder der KKH-Allianz, die bis zu diesem Termin gekündigt haben, müssen den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Entscheidend dabei war der Eingang der Sonderkündigung. Das heißt, die Kündigung musste der KKH-Allianz bis zum 15. April vorliegen.
Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jetzt nur noch im normalen Kündigungsverfahren beenden. Im Regelfall können Sie also erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft die Krankenkasse wechseln. Die Mitgliedschaft in der KKH-Allianz endet dann zum Ende des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung. Sollten Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind Sie für drei Jahre an die Kasse gebunden.
Über den Krankenkassen-Wechselservice des Portals "krankenkassen.de" kann man problemlos in eine neue Krankenkasse wechseln. Das Kündigungsschreiben für die KKH-Allianz wird dann automatisch generiert und muss nur noch ausgedruckt werden.




















