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Gemeinsame BKK Köln

1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens als Zusatzbeitrag

Die Gemeinsame BKK Köln (GBK) gehörte vom 1. Juli 2009 bis zum 31.12.2010 zu den Krankenkassen mit Zusatzbeitrag. Durch eine Fusion hat mit der mhplus BKK hat die GBK zum 1. Januar 2011 ihre Eigenständigkeit verloren. Dadurch ist auch der Zusatzbeitrag für die Versicherten der Gemeinsamen BKK Köln (GBK) weggefallen.

Die Gemeinsame BKK Köln (GBK) war die erste Krankenkassen, die einen Zusatazbeitrag erhoben hat. Der Zusatzbeitrag belief sich zuletzt auf 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Krankenkassen-Mitglieds, höchstens aber 37,50 Euro.

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