Gemeinsame BKK Köln
1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens als Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag der Gemeinsamen BKK Köln beläuft sich seit 1. Januar 2010 auf 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Mitglieds der Kasse. Er wird im monatlichen Intervall jeweils am letzten Werktag eines Monats für den Vormonat erhoben.
Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jetzt nur noch im normalen Kündigungsverfahren beenden. Im Regelfall können Sie also erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft die Krankenkasse wechseln. Sollten Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind Sie für drei Jahre an die Kasse gebunden.
Über den Krankenkassen-Wechselservice des Portals "krankenkassen.de" kann man problemlos in eine neue Krankenkasse wechseln. Das Kündigungsschreiben für die Gemeinsame BKK Köln wird dann automatisch generiert und muss nur noch ausgedruckt werden.




















