ESSO BKK
8 Euro Zusatzbeitrag, Sonderkündigung bis 20. Juni
Die ESSO BKK hat zum 1. April einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro eingeführt. Der Zusatzbeitrag ist nach der Satzung der ESSO BKK jeweils am 20. des dritten Monats des Quartals zu zahlen. Erstmalig fällig wurde der Zusatzbeitrag der ESSO BKK am 20. Juni 2010. Damit ist die Frist zur Sonderkündigung abgelaufen.
Kunden der ESSO BKK konnten bis zum 20. Juni 2010 von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Kunden der ESSO BKK, die eine Sonderkündigung ausgesprochen haben, müssen den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Wichtig war dabei, dass die Sonderkündigung rechtzeitig bei der Krankenkassen eingegangen ist. Das Sonderkündigungs-Schreiben musste der ESSO BKK also bis zum 20. Juni 2010 vorliegen.
Sollten Sie verpasst haben innerhalb der Frist die Sonderkündigung auszusprechen, können Sie ihre Mitgliedschaft jetzt nur noch im normalen Kündigungsverfahren beenden. Im Normalfall ist es also erst nach 18-monatiger Mitgliedschaft möglich, die Krankenkasse wechseln. Die Mitgliedschaft in der ESSO BKK endet dann zum Ende des übernächsten Monats nach Kündigungs-Eingang. Haben Sie mit der ESSO BKK einen Wahltarif vereinbart, sind Sie fest für drei Jahre an die Kasse gebunden.
Über den Krankenkassen-Wechselservice des Verbraucherportals "krankenkassen.de" kann man einfach und bequem in eine neue Krankenkasse wechseln. Das notwendige Kündigungsschreiben für die ESSO BKK wird dann automatisch erstellt und muss nur noch ausgedruckt und abgeschickt werden.




















