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Deutsche BKK

8 Euro Zusatzbeitrag pro Monat, Frist für Sonderkündigung ist abgelaufen

Der Verwaltungsrat der Deutschen BKK hat einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro ab 1. Februar 2010 beschlossen. Der Zusatzbeitrag sei nötig, um die Qualität und das breite Leistungsspektrum der Deutschen BKK zu erhalten.

Bis zum 20. März stand den Mitgliedern der Deutschen BKK ein Sonderkündigungsrecht zu. Wenn Sie bis zu diesem Termin gekündigt haben, müssen Sie den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Maßgeblich ist der Eingang der Sonderkündigung. Das heißt, die Kündigung musste der Deutschen BKK bis zu diesem Termin vorliegen.

Auch wer weniger als achtzehn Monate Mitglied der Deutschen BKK ist, konnte kündigen. Das Sonderkündigungsrecht galt nicht für Mitglieder, die an einem Wahltarif teilnehmen.

 

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