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DAK

8 Euro Zusatzbeitrag, Frist für Sonderkündigung ist abgelaufen

Zum 1. Februar 2010 hat die DAK einen Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat eingeführt. Der DAK-Zusatzbeitrag war zum ersten Mal am 15. März 2010 fällig. Damit ist die Frist zur Sonderkündigung abgelaufen.

DAK-Mitglieder, die bis zum 15. März gekündigt haben, müssen den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Maßgeblich war der Eingang der Sonderkündigung. Das heißt, die Kündigung musste der DAK bis zu diesem Termin vorliegen.

Entgegen den sonst geltenden Fristen konnte auch kündigen, wer weniger als achtzehn Monate Mitglied der DAK ist. Die Mitgliedschaft endet dann zum Ende des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung. Das Sonderkündigungsrecht galt nicht für Mitglieder, die an einem Wahltarif teilnehmen.

 

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