CITY BKK und KRANKE KASSE
8 Euro Zusatzbeitrag, Frist für Sonderkündigung ist abgelaufen
Die CITY BKK hat zum 1. April 2010 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro eingeführt. Erstmalig fällig wurde der Zusatzbeitrag der CITY BKK am 1. Juni 2010. Die Frist zur Sonderkündigung ist damit abgelaufen. Alle Angaben zur CITY BKK gelten auch für die Marke KRANKE KASSE.
Mitglieder der CITY BKK konnten bis zum 1. Juni 2010 eine Sonderkündigung aussprechen. Mitglieder der CITY BKK, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben, müssen den Zusatzbeitrag der CITY BKK nicht zahlen. Wichtig war dabei, dass die Sonderkündigung rechtzeitig bei der Krankenkassen eingegangen ist. Die Kündigung musste der CITY BKK also bis zum 1. Juni 2010 vorliegen.
Sollten Sie verpasst haben innerhalb der Frist die Sonderkündigung auszusprechen, können Sie ihre Mitgliedschaft jetzt nur noch im normalen Kündigungsverfahren beenden. Im Normalfall ist es also erst nach 18-monatiger Mitgliedschaft möglich, die Krankenkasse wechseln. Die Mitgliedschaft in der CITY BKK endet dann zum Ende des übernächsten Monats nach Kündigungs-Eingang. Haben Sie mit der CITY BKK einen Wahltarif vereinbart, sind Sie fest für drei Jahre an die Kasse gebunden.
Über den Krankenkassen-Wechselservice des Verbraucherportals "krankenkassen.de" kann man einfach und bequem in eine neue Krankenkasse wechseln. Das notwendige Kündigungsschreiben für die CITY BKK wird dann automatisch erstellt und muss nur noch ausgedruckt und abgeschickt werden.




















