BKK Westfalen-Lippe
12 Euro Zusatzbeitrag pro Monat, Frist zur Sonderkündigung ist abgelaufen
Der Zusatzbeitrag der BKK Westfalen-Lippe beläuft sich seit 1. Februar 2010 auf 12 Euro monatlich. Der Zusatzbeitrag ist auf 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt. Die Frist zur Sonderkündigung ist abgelaufen.
Der Zusatzbeitrag der BKK Westfalen-Lippe war am 25. März 2010 zum ersten Mal fällig. Mitglieder, die bis zum 25. März gekündigt haben, müssen den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Maßgeblich war der Eingang der Sonderkündigung. Das heißt, die Kündigung musste der BKK Westfalen-Lippe bis zu diesem Termin vorliegen.
Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jetzt nur noch im normalen Kündigungsverfahren beenden. Im Regelfall können Sie also erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft die Krankenkasse wechseln. Sollten Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind Sie für drei Jahre an die Kasse gebunden.
Über den Krankenkassen-Wechselservice des Portals "krankenkassen.de" kann man problemlos in eine neue Krankenkasse wechseln. Das Kündigungsschreiben für die BKK Westfalen-Lippe wird dann automatisch generiert und muss nur noch ausgedruckt werden.




















