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BKK Phoenix

8 Euro Zusatzbeitrag pro Monat, Frist für Sonderkündigung ist abgelaufen

Die BKK Phoenix erhebt seit 1. Januar 2010 einen monatlichen Zusatzbeitrag von 8 Euro von jedem beitragspflichtigen Mitglied. Der Zusatzbeitrag war zum ersten Mal am 20. März 2010 fällig. Bezahlt werden muss der Zusatzbeitrag stets zum 20. des letzten Monats im Quartal.

Mitglieder der BKK Phoenix, die bis zum 20. März gekündigt haben, müssen den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Maßgeblich ist der Eingang der Sonderkündigung. Das heißt, die Kündigung musste der BKK Phoenix bis zu diesem Termin vorliegen.

Entgegen den sonst geltenden Fristen konnte auch kündigen, wer weniger als achtzehn Monate Mitglied der BKK Phoenix ist. Die Mitgliedschaft endete dann zum Ende des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung. Das Sonderkündigungsrecht galt nicht für Mitglieder, die an einem Wahltarif teilnehmen.

 

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