BKK Hoesch
15 Euro Zusatzbeitrag, soll nach Fusion am 1.10.2012 wegfallen
Die BKK Hoesch gehört seit 1. Januar 2011 zu den Krankenkassen mit einem Zusatzbeitrag. Am 4. Februar 2011 hatte der Verwaltungsrat der BKK Hoesch die Einführung eines Zusatzbeitrages beschlossen. Der Zusatzbeitrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 2011 eingeführt. Durch eine geplante Fusion mit der BKK vor Ort zum 1. Oktober 2012 soll der Zusatzbeitrag wegfallen. Ob eine Abschaffung des Zusatzbeitrages bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist, wird derzeit noch geprüft.
Bis dahin ist der Zusatzbeitrag nach der Satzung der BKK Hoesch vierteljährlich bis zum 10. des zweiten Monats des jeweiligen Quartals zu zahlen. Die erste Fälligkeit war abweichend der 25. März 2011. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
Bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages konnten Mitglieder der BKK Hoesch eine Sonderkündigung aussprechen. Maßgeblich war dabei der Eingangstermin der Sonderkündigung bei der Krankenkasse. Das heißt, die Kündigung musste der BKK Hoesch bis zum 25. März 2011 vorliegen. Mitglieder der BKK Hoesch, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, müssen den Zusatzbeitrag nicht zahlen.
Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jetzt nur noch im normalen Kündigungsverfahren beenden. Im Regelfall können Sie also erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft die Krankenkasse wechseln. Die Mitgliedschaft in der BKK Hoesch endet dann zum Ende des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung. Sollten Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind Sie für bis zu drei Jahre an die Kasse gebunden.
Über den Krankenkassen-Wechselservice des Portals "krankenkassen.de" kann man problemlos in eine neue Krankenkasse wechseln. Das Kündigungsschreiben für die BKK Hoesch wird dann automatisch generiert und muss nur noch ausgedruckt werden.






























