BKK Gesundheit
8 Euro Zusatzbeitrag pro Monat, Frist für Sonderkündigung ist abgelaufen
Die BKK Gesundheit hat zum 1. Februar 2010 einen monatlichen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Mitglied eingeführt. Die Beiträge werden jeweils zum Ende eines Quartals fällig. Bis zum 31. März 2010 stand den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wer bis zum 31. März gekündigt hat, muss den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Maßgeblich war der Eingang der Sonderkündigung. Das heißt, die Kündigung musste der BKK Gesundheit bis zu diesem Termin vorliegen.
BKK Gesundheit gewährt Rabatt von bis zu 4 Prozent bei Zahlung per Einzugsermächtigung. Für die jährliche Zahlweise per Einzugsermächtigung belohnt die BKK Gesundheit ihre Kunden mit einem Rabatt in Höhe von 4 Prozent, für die halbjährliche Zahlweise per Einzugsermächtigung mit einem Rabatt von 2 Prozent.
Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jetzt nur noch im normalen Kündigungsverfahren beenden. Im Regelfall können Sie also erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft die Krankenkasse wechseln. Sollten Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind Sie für drei Jahre an die Kasse gebunden.
Über den Krankenkassen-Wechselservice des Portals "krankenkassen.de" kann man problemlos in eine neue Krankenkasse wechseln. Das Kündigungsschreiben für die BKK Gesundheit wird dann automatisch generiert und muss nur noch ausgedruckt werden.




















