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BKK für Heilberufe

10 Euro pro Monat bis zur Schließung der BKK für Heilberufe

Die BKK für Heilberufe wurde mit Bescheid vom 2. November 2011 durch das Bundesversicherungsamt zum 1. Januar 2012 geschlossen. Bis zu ihrer Schließung erhob die BKK für Heilberufe einen Zusatzbeitrag von 10 Euro pro Monat.

Erstmalig hatte die BKK für Heilberufe am 1. Januar 2010 einen Zusatzbeitrag erhoben. Der Zusatzbeitrag war am 6. April 2010 zum ersten Mal fällig. Bis dahin stand den Mitgliedern der Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht zu. Mitglieder der BKK für Heilberufe, die bis zu diesem Termin gekündigt hatten, mussten den Zusatzbeitrag nicht zahlen. 

Im Jahr 2010 belief sich die Höhe des Zusatzbeitrags auf 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Mitglieds, höchstens aber 37,50 Euro im Monat. Im Durchschnitt hatten die Mitglieder der BKK für Heilberufe im Jahr 2010 rund 15 Euro monatlich gezahlt. Zum 1. Januar 2011 wurde der Zusatzbeitrag auf pauschal 10 Euro pro Monat gesenkt.



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