Zur Navigation
Zum Inhalt

BKK für Heilberufe

37,50 Euro pro Monat, Frist für Sonderkündigung ist abgelaufen

Die BKK für Heilberufe erhebt seit 1. Januar 2010 einen Zusatzbeitrag in Höhe von einem Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Mitglieds, höchstens in Höhe von 37,50 Euro. Die BKK für Heilberufe erhebt den Zusatzbeitrag vierteljährlich. Bis zum 6. April stand den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu.

Da das Jahreseinkommen 2010 erst im Jahr 2011 feststeht, legt die BKK für Heilberufe zunächst einen Pauschalbetrag zu Grunde. Die endgültige Abrechnung erfolgt dann rückwirkend. Die BKK für Heilberufe hat alle Mitglieder über die vorläufige Höhe ihres Zusatzbeitrages informiert.

Der Zusatzbeitrag war am 6. April zum ersten Mal fällig. Bis dahin stand den Mitgliedern der Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht zu. Mitglieder der BKK für Heilberufe, die bis zu diesem Termin gekündigt haben, müssen den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Maßgeblich war der Eingang der Sonderkündigung. Das heißt, die Kündigung musste der BKK für Heilberufe bis zu diesem Termin vorliegen.

Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jetzt nur noch im normalen Kündigungsverfahren zum Ende des übernächsten Monats beenden. Im Regelfall können Sie aber erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft die Krankenkasse kündigen. Sollten Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind Sie für drei Jahre an die Kasse gebunden.

Über den Krankenkassen-Wechselservice des Portals "krankenkassen.de" kann man problemlos in eine neue Krankenkasse wechseln. Das Kündigungsschreiben für die BKK für Heilberufe wird dann automatisch generiert und muss nur noch ausgedruckt werden.



Krankenkassen-Wechselservice

In diese Kassen online wechseln - schnell, sicher und bequem