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BKK advita

8 Euro pro Monat, Frist für Sonderkündigung ist abgelaufen

Die BKK advita erhebt einen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat, der erstmals am 15. März fällig wurde. Der Zusatzbeitrag ist nach §10 Absatz IV der Satzung der BKK advita vierteljährlich zum 15. des letzten Monats des jeweiligen Quartals zu zahlen.

Bis 15. März stand den Mitgliedern der BKK advita ein Sonderkündigungsrecht zu. Maßgeblich war der Eingang der Sonderkündigung. Das heißt, die Kündigung musste der BKK advita bis zu diesem Termin vorliegen.

Auch wer weniger als achtzehn Monate Mitglied der BKK advita ist, konnte kündigen. Das Sonderkündigungsrecht galt nicht für Mitglieder, die an einem Wahltarif teilnehmen.

 

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