Zur Navigation
Zum Inhalt

BKK advita

6,50 Euro pro Monat, Frist für Sonderkündigung ist abgelaufen

Seit 1.7.2011 erhebt die BKK advita einen Zusatzbeitrag von 6,50 Euro pro Monat. Bereits zum 1.1.2010 hatte die BKK advita einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro eingeführt, der erstmals am 15. März 2010 fällig wurde. Zum 1.7.2011 konnte der Zusatzbeitrag auf 6,50 Euro gesenkt werden. Der Zusatzbeitrag ist nach §10 Absatz IV der Satzung der BKK advita vierteljährlich zum 15. des letzten Monats des jeweiligen Quartals zu zahlen.

Bis 15. März 2010 stand den Mitgliedern der BKK advita ein Sonderkündigungsrecht zu. Maßgeblich war der Eingang der Sonderkündigung. Das heißt, die Kündigung musste der BKK advita bis zu diesem Termin vorliegen.

Auch wer weniger als achtzehn Monate Mitglied der BKK advita ist, konnte kündigen. Das Sonderkündigungsrecht galt nicht für Mitglieder, die an einem Wahltarif teilnehmen.

 

Krankenkassen-Wechselservice

In diese Kassen online wechseln - schnell, sicher und bequem