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Krankenkassen mit Zusatzbeitrag
Bereits über zehn gesetzliche Krankenkassen in Deutschland kommen mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht aus. Sie müssen von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge verlangen. Hier ist die Liste:
Zum 1. Februar 2010 hat die DAK einen Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat eingeführt. Der DAK-Zusatzbeitrag war zum ersten Mal am 15. März 2010 fällig. Damit ist die Frist zur Sonderkündigung abgelaufen. mehr
Im Februar 2010 hat die KKH-Allianz beschlossen, ab 1. März einen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat einzuführen. Der Zusatzbeitrag der KKH-Allianz wurde damit zum ersten Mal am 15. April 2010 fällig. Die Frist zur Sonderkündigung ist damit abeglaufen. mehr
Die BKK advita erhebt einen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat, der erstmals am 15. März fällig wurde. Der Zusatzbeitrag ist nach §10 Absatz IV der Satzung der BKK advita vierteljährlich zum 15. des letzten Monats des jeweiligen Quartals zu zahlen. mehr
Die BKK für Heilberufe erhebt seit 1. Januar 2010 einen Zusatzbeitrag in Höhe von einem Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Mitglieds, höchstens in Höhe von 37,50 Euro. Die BKK für Heilberufe erhebt den Zusatzbeitrag vierteljährlich. Bis zum 6. April stand den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu. mehr
Die BKK Gesundheit hat zum 1. Februar 2010 einen monatlichen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Mitglied eingeführt. Die Beiträge werden jeweils zum Ende eines Quartals fällig. Bis zum 31. März 2010 stand den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu. mehr
Die BKK Phoenix erhebt seit 1. Januar 2010 einen monatlichen Zusatzbeitrag von 8 Euro von jedem beitragspflichtigen Mitglied. Der Zusatzbeitrag war zum ersten Mal am 20. März 2010 fällig. Bezahlt werden muss der Zusatzbeitrag stets zum 20. des letzten Monats im Quartal. mehr
Die BKK Publik - Partner der BKK Salzgitter hat zum 1. Januar 2010 einen Zusatzbeitrag eingeführt. Der Zusatzbeitrag beläuft sich auf 16 Euro pro Monat, ist aber auf 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt. Die Frist zur Sonderkündigung ist bereits abgelaufen. mehr
Der Zusatzbeitrag der BKK Westfalen-Lippe beläuft sich seit 1. Februar 2010 auf 12 Euro monatlich. Der Zusatzbeitrag ist auf 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt. Die Frist zur Sonderkündigung ist abgelaufen. mehr
Die CITY BKK hat zum 1. April 2010 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro eingeführt. Erstmalig fällig wurde der Zusatzbeitrag der CITY BKK am 1. Juni 2010. Die Frist zur Sonderkündigung ist damit abgelaufen. Alle Angaben zur CITY BKK gelten auch für die Marke KRANKE KASSE. mehr
Der Verwaltungsrat der Deutschen BKK hat einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro ab 1. Februar 2010 beschlossen. Der Zusatzbeitrag sei nötig, um die Qualität und das breite Leistungsspektrum der Deutschen BKK zu erhalten. mehr
Die ESSO BKK hat zum 1. April einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro eingeführt. Der Zusatzbeitrag ist nach der Satzung der ESSO BKK jeweils am 20. des dritten Monats des Quartals zu zahlen. Erstmalig fällig wurde der Zusatzbeitrag der ESSO BKK am 20. Juni 2010. Damit ist die Frist zur Sonderkündigung abgelaufen. mehr
Der Zusatzbeitrag der Gemeinsamen BKK Köln beläuft sich seit 1. Januar 2010 auf 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Mitglieds der Kasse. Er wird im monatlichen Intervall jeweils am letzten Werktag eines Monats für den Vormonat erhoben. mehr
Die Novitas BKK hat einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro ab 1. Juli 2010 beschlossen. Der Zusatzbeitrag der Novitas BKK wird nicht jeden Monat, sondern als Einmalzahlung für die Monate Juli bis Dezember 2010 eingefordert. Fällig ist der Zusatzbeitrag in Höhe von 48 Euro am 8. Oktober 2010. mehr